Neue CSRD-Richtlinie: Transparenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit

Neue CSRD-Richtlinie: Transparenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit
19 de Juli de 2024 Sofía Sánchez

Bei Gestión de Compras achten wir stets auf regulatorische Änderungen, die unsere Branche und die Industrien, mit denen wir zusammenarbeiten, betreffen. Im Jahr 2024 heben wir die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union hervor, eine Richtlinie, die die Berichterstattung von Unternehmen über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen neu definiert.

Was ist die CSRD-Richtlinie?

Die CSRD-Richtlinie, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 16. Dezember 2022, zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu erweitern und zu vertiefen. Sie trat am 5. Januar 2023 in Kraft, und die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Bestimmungen bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, beginnend mit großen Unternehmen, die bereits der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, und wird nach und nach auf andere Unternehmen, einschließlich börsennotierter KMU, ausgeweitet.

CSRD

Wichtige Umweltverpflichtungen

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über eine Reihe von Umweltaspekten zu berichten:

  • Klimawirkung: Angaben zu Treibhausgasemissionen und Maßnahmen zur Minderung dieser Auswirkungen.
  • Ressourcennutzung: Informationen über Wasser- und Energieverbrauch, Abfallmanagement und Nachhaltigkeitspraktiken bei der Nutzung natürlicher Ressourcen.
  • Biodiversität: Auswirkungen auf die Biodiversität und Maßnahmen zu ihrem Schutz und ihrer Wiederherstellung.
  • Verschmutzung: Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung und Beseitigung von Umweltverschmutzung.
  • Kreislaufwirtschaft: Recyclingpraktiken, Wiederverwendung von Produkten und Abfallreduzierung.
  • Ökologische Transformation: Beitrag zu einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Wirtschaft, einschließlich Investitionen in saubere Technologien.

Berichterstattung über den CO2-Fußabdruck

Eine der bedeutendsten Neuerungen der CSRD ist die Verpflichtung zur Berichterstattung über den CO2-Fußabdruck, einschließlich der Scope 1, 2 und 3 der Treibhausgasemissionen (THG):

  • Scope 1: Direkte Emissionen aus Quellen, die vom Unternehmen kontrolliert werden.
  • Scope 2: Indirekte Emissionen aus der Erzeugung von Energie, die das Unternehmen verbraucht.
  • Scope 3: Indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich derer, die mit der Produktion von Materialien und der Nutzung verkaufter Produkte verbunden sind.

Wichtige Unterschiede zur NFRD

Die CSRD bringt mehrere Verbesserungen und Erweiterungen im Vergleich zur NFRD mit sich:

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Sie gilt für alle großen Unternehmen und börsennotierten Unternehmen auf geregelten Märkten der EU, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.
  • Detailliertere und Standardisierte Berichte: Einführung obligatorischer Standards, entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG).
  • Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte: Die gemeldeten Daten müssen geprüft werden, um eine höhere Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
  • Digitale Berichterstattung: Verwendung der „XBRL-Taxonomie“ zur Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen im digitalen Format.
  • Einbeziehung der Scope 3 THG-Emissionen: Explizite Verpflichtung zur Berichterstattung über diesen Scope.
  • Getrennte Nachhaltigkeitserklärung: Mehr Klarheit und Fokus auf Nachhaltigkeitsinformationen, die eine spezifische Erklärung erfordern, auch wenn diese Teil des Lageberichts sein kann.

Fazit

Die CSRD-Richtlinie stellt einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Transparenz und Unternehmensverantwortung in Bezug auf Nachhaltigkeit dar. Bei Gestión de Compras erkennen wir die Bedeutung dieser Änderungen und verpflichten uns, uns an diese neuen Anforderungen anzupassen, indem wir nachhaltigere und verantwortungsvollere Praktiken im Industriesektor fördern.

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