Neue europäische Steuer auf Kunststoffbehälter

Neue europäische Steuer auf Kunststoffbehälter
28 de November de 2022 Sofía Sánchez

Alles, was Sie über das Gesetz 7/2022 vom 8. April wissen müssen, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Anlässlich des von der Europäischen Union vorgeschlagenen Gesetzes zur Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird ab dem 1. Januar 2023 eine neue Steuer auf alle nicht wiederverwendbaren Kunststoffbehälter eingeführt.

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Mit dieser Norm werden die Richtlinien der Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments über Abfälle erfüllt. Sowie der Richtlinie (EU) 2019/904 zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte.

Diese neue Kunststoffsteuer wird indirekt auf alle nicht wiederverwendbaren und nicht recycelten Kunststoffverpackungen erhoben, die „zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zum Vertrieb und zur Präsentation von Waren dienen“. Beispiele hierfür sind Plastikbecher oder Plastikrollen zur Verpackung und zur Vermeidung von Bruch beim Transport von Produkten“, heißt es in dem Gesetz. Diese Steuern werden mit 0,45 Euro pro Kilogramm netto erhoben. Wenn Ihre Einfuhr beispielsweise 10.000 kg Kunststoff enthält, wäre eine Steuer von 4.500 Euro zu entrichten.

Diese Steuer muss bei der Einfuhrabfertigung beglichen werden, wobei die Kilogramm des nicht recycelten Kunststoffs anzugeben sind. Bis zu 5 Kilogramm nicht recycelter Kunststoffe pro Monat sind von der Steuer befreit.

AUSNAHMEN

Farben, Tinten, Lacke und Klebstoffe, die dazu bestimmt sind, in Produkte eingebaut zu werden, die zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung oder zur Lieferung von Waren oder Erzeugnissen bestimmt sind, sind von dieser Steuer ausgenommen. Gleiches gilt für Behältnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Verteilung oder zur Darbietung von Arzneimitteln, Hygieneartikeln, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, Säuglingsnahrung für den Krankenhausgebrauch oder gefährlichen Abfällen sanitären Ursprungs sowie für Kunststoffrollen für Silage zur Verwendung in der Landwirtschaft und Viehzucht.

Enthält die Verpackung recycelten Kunststoff, der nicht unter diese Steuer fällt, muss eine Bescheinigung einer ordnungsgemäß zugelassenen Stelle vorgelegt werden, die dies bestätigt. Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, dem 01.01.23, gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. In dieser Zeit können die Importeure stattdessen eine Erklärung der verantwortlichen Person vorlegen, die dies rechtfertigt.

Gegenwärtig müssen wir berücksichtigen, dass fast alle Kunststoffverpackungen, Schutz-, Handhabungs- oder Umschließungselemente nicht wiederverwendbar sind und ganz oder teilweise aus nicht recyceltem Kunststoff hergestellt werden. Daher ist es für jede importierte Ware schwierig, von dieser Steuer befreit zu werden. Aus diesem Grund wären fast alle Importeure davon betroffen, so dass der Sektor ab der Anwendung dieses Gesetzes daran arbeiten müsste, diesen Faktor bei seinen Importen zu verändern.

ANDERE NEUHEITEN DES GESETZES 07/2022, 8. APRIL

Andererseits werden im Rahmen des Gesetzes über Abfall und Kreislaufwirtschaft Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegplastikprodukten eingeführt. Der Verbrauch von Einwegplastikprodukten soll bis 2026 auf 50 % des Gewichts im Vergleich zu 2022 und bis 2030 auf 70 % des Gewichts im Vergleich zu 2022 reduziert werden. Getränkebecher, einschließlich ihrer Deckel und Verschlüsse, und Lebensmittelbehälter sind von dieser Reduzierung betroffen. Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz vor, dass „alle an der Vermarktung beteiligten Akteure die Verwendung von wiederverwendbaren Alternativen oder anderen plastikfreien Materialien fördern müssen“.

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Ebenso beschränkt das Gesetz die Markteinführung von Kunststoffprodukten wie Wattestäbchen, Strohhalmen (mit bestimmten Ausnahmen), Besteck, Tellern, Getränkerührstäbchen, Ballonstäben, Lebensmittel- und Getränkebehältern aus expandiertem Polystyrol und allen oxo-abbaubaren Kunststoffprodukten.

Zusätzlich zur EU-Verordnung legt das neue Gesetz fest, dass die Vermarkter die Substitution von nicht kompostierbaren Kunststoffprodukten wie Schalen, Einwegartikeln, Kunststoffringen und Kunststoffstäbchen, die im Lebensmittelsektor verwendet werden, durch wiederverwendbare Alternativen und andere Materialien wie kompostierbare Kunststoffe, Holz, Papier oder Pappe fördern sollten.

ALTERNATIVEN

Wir von Gestión de Compras passen uns an die Bedürfnisse und Neuheiten des internationalen Marktes an und halten uns an die vom Gesetzgeber und unseren Kunden festgelegten Vorschriften und Anforderungen. Aus diesem Grund setzen wir seit Jahren auf alternative Materialien zum Einwegplastik. In unserem Katalog finden Sie eine breite Palette von Produkten aus recyceltem Kunststoff, wiederverwendbarem Kunststoff, kompostierbarem Kunststoff, Zuckerrohr, Karton usw.

Wenn Ihr Unternehmen seine Produkte aufgrund der neuen Vorschriften erneuern muss, zögern Sie nicht, unser Team zu kontaktieren.

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